Voraussetzungen für's Studium

Abitur oder Fachabitur

Dein Zeugnis ist der Nachweis dafür, dass Du an einer Hochschule studieren darfst. Sowohl das Abitur als auch das Fachabitur gelten als Hochschulzugangsberechtigung. Das Zeugnis über den „schulischen Teil der Fachhochschulreife“ reicht als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung allein nicht aus. Der/die praktische/n Teil/e (z.B. das gelenkte Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung) müssen ebenfalls ausreichend nachgewiesen werden. Zeugnisse aus anderen Bundesländern müssen den Vermerk tragen, dass sie auch zum Studium an Fachhochschulen in NRW berechtigen.

Dein Zeugnis musst Du vollständig einreichen (alle Seiten des Zeugnisses inkl. Deckblatt). Bitte führe die Online-Bewerbung erst mit dem endgültigen Zeugnis durch, denn Halbjahreszeugnisse werden nicht berücksichtigt.

Übrigens: Alle Bewerbungen werden bis zum Fristende gesammelt, es gilt nicht das "Windhundprinzip". Du hast also keinen Nachteil, wenn Du Dein Zeugnis erst während der laufenden Bewerbungsfrist erhältst. 

Vorpraktikum

Bei einem Praktikum sammelst Du erste Einblicke in die Aufgaben und Arbeitsweisen eines möglichen Jobs. So startest Du richtig gut vorbereitet in das Studium. Das Vorpraktikum ist eine Studienvoraussetzung (außer in den Pflegestudiengängen), damit greift für dieses Praktikum nicht der seit 2015 geregelte Mindestlohn.

Mit der Bewerbung muss eine Bescheinigung der Praktikumsstelle hochgeladen werden. Es gibt für die Bescheinigung des Vorpraktikums ein Formblatt der Hochschule, es genügt aber auch, wenn die Praktikumsstelle den Nachweis formlos ausstellt. In der Bescheinigung müssen der Zeitraum und der Zeitumfang (Stunden pro Woche) sowie der Tätigkeitsbereich genannt werden. Wichtig ist, dass die Bescheinigung auch ein Ausstellungsdatum trägt. 

Bescheinigung Vorpraktikum barrierefrei (pdf)

Wenn Du das Praktikum zur Zeit der Bewerbungsfrist noch ableistest, benötigen wir einen vorläufigen Nachweis. Daraus muss hervorgehen, dass Du das Vorpraktikum spätestens bis zum Semesterbeginn vollständig abgleistet hast. Die Frist ist hierbei der 30.09. für das Wintersemester und der 31.03. für das Sommersemester.

Das Vorpraktikum muss in einer Einrichtung stattfinden, die zum jeweiligen Studiengang passt, damit Du auch wirklich studiengangsrelevante Einblicke erhältst. Überprüfe also bereits vorher zusammen mit dem Studierendenservice, ob das Praktikum auch wirklich passt.

Vorpraktikum trotz FSJ oder Ausbildung?

Wenn Du das Wissen aus einem Vorpraktikum schon über einen anderen Weg (z.B. FSJ oder Ausbildung) gesammelt hast, musst Du kein zusätzliches Praktikum ableisten. Dir kann diese Zeit angerechnet werden. Die Tätigkeit muss (wie auch beim Vorpraktikum) zum Studiengang passen, daher entscheidet die Hochschule, ob die Tätigkeit angerechnet werden kann.

  • Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligendienst im Ausland mit einschlägigen Tätigkeiten in Bezug auf den Studiengang
  • einschlägige Tätigkeiten im Praktikum der Klasse 11 der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen
  • Praktika zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife (nach Erlangung des schulischen Teils der Fachhochschulreife), die im Hinblick auf den angestrebten Studiengang einschlägig abgeleistet werden, können ganz oder teilweise angerechnet werden
  • einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten im Hinblick auf den angestrebten Studiengang
  • Kindererziehungszeiten 

Du bist Dir unsicher? Frag vor der Ableistung des Praktikums beim Studierendenservice nach, ob das angestrebte Praktikum anerkannt werden kann.

Studienplatzvergabe

Die Studienplätze werden auf Grundlage der Studienplatzvergabeordnung der EvH Bochum nach dem Punktvergabeverfahren vergeben. Die freien Studienplätze werden in der Reihenfolge der Rangliste zugesagt. Bei gleicher Punktzahl werden zunächst Bewerber_innen bevorzugt, die erstmalig ein Studium aufnehmen, sonst entscheidet das Los.

Wunschstudiengang Dual

Wähle Deinen Wunschstudiengang aus, um die Voraussetzungen zu überprüfen.

Wunschstudiengang Bachelor

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Wunschstudiengang Master

Bachelorstudiengang
DUAL

Soziale Arbeit

Voraussetzungen

Die Einschreibung bei uns an der Hochschule erfolgt, nachdem Du eine Zusage über einen Praxisplatz beim Kooperationspartner_innen erhalten hast. Deine eigentliche Bewerbung beginnt also dort. Danach brauchen wir nur noch folgende Dinge von Dir:

  1. Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fach- oder fachgebundene Hochschulreife.
  2. Ein gültiger Studienvertrag mit den kooperierenden Praxispartner_innen
Bewerbungsverfahren

Wir freuen uns über Dein Interesse an unserem dualen Studium.

So läuft die Bewerbung für den Studienplatz ab:

  1. Sobald Du eine schriftliche Zusage und einen unterschriebenen Studienvertrag von einer/einem unserer Praxispartner_innen erhalten hast, lädst Du bitte innerhalb des Bewerbungszeitraums (01.05.–15.07.) Deine Unterlagen im Online-Portal eCampus der EvH Bochum hoch. Sofern Du alle formalen Voraussetzungen erfüllst, hast Du Deinen Studienplatz sicher.

    Du registrierst Dich im Online-Portal eCampus der EvH (https://ecampus.evh-bochum.de) und wählst den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit dual aus. Formal führst Du dann eine „Bewerbung“ durch, lädst aber lediglich die geforderten Nachweise hoch (u. a. den Studienvertrag).

  2. Wir prüfen die eingegangene „Bewerbung“ und setzen sie gültig.
  3. Danach heißt es einfach: abwarten.
  4. Ab Kalenderwoche 30/2026 findest Du im eCampus alle Informationen zu den notwendigen Schritten für die Immatrikulation (Überweisung des Semesterbeitrags etc.).
  5. In der Woche vom 28.09.–02.10.2026 findet die Einführungswoche statt. In der darauffolgenden Woche beginnen dann die regulären Lehrveranstaltungen.

Bachelorstudiengang
DUAL

Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik

Voraussetzungen

Die Einschreibung bei uns an der Hochschule erfolgt, nachdem Du eine Zusage über einen Praxisplatz beim Kooperationspartner_innen erhalten hast. Deine eigentliche Bewerbung beginnt also dort. Danach brauchen wir nur noch folgende Dinge von Dir:  

  1. Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fach- oder fachgebundene Hochschulreife.
  2. Ein gültiger Studienvertrag mit den kooperierenden Praxispartner_innen
Bewerbungsverfahren

Wir freuen uns über Dein Interesse an unserem dualen Studium.

So läuft die Bewerbung für den Studienplatz ab:

  1. Sobald Du eine schriftliche Zusage und einen unterschriebenen Studienvertrag von einer/einem unserer Praxispartner_innen erhalten hast, lädst Du bitte innerhalb des Bewerbungszeitraums (01.05.–15.07.) Deine Unterlagen im Online-Portal eCampus der EvH Bochum hoch. Sofern Du alle formalen Voraussetzungen erfüllst, hast Du Deinen Studienplatz sicher.

    Du registrierst Dich im Online-Portal eCampus der EvH (https://ecampus.evh-bochum.de) und wählst den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit dual aus. Formal führst Du dann eine „Bewerbung“ durch, lädst aber lediglich die geforderten Nachweise hoch (u. a. den Studienvertrag).

  2. Wir prüfen die eingegangene „Bewerbung“ und setzen sie gültig.
  3. Danach heißt es einfach: abwarten.
  4. Ab Kalenderwoche 30/2026 findest Du im eCampus alle Informationen zu den notwendigen Schritten für die Immatrikulation (Überweisung des Semesterbeitrags etc.).
  5. In der Woche vom 28.09.–02.10.2026 findet die Einführungswoche statt. In der darauffolgenden Woche beginnen dann die regulären Lehrveranstaltungen.


Bachelorstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Soziale Arbeit

Vorpraktikum

Praktikum von min. 420 Stunden

Das Praktikum kann in allen Einrichtungen von Trägern der öffentlichen und freien Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe, bei Einrichtungen der Kirchen und Trägern außerschulischer Bildungsarbeit abgeleistet werden - auch in Kindertagesstätten oder OGS's. Ein Freiwilliges Soziales Jahr, einschlägige Bundesfreiwilligendienste oder Freiwilligendienste im Ausland, einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten sowie Kindererziehungszeiten werden angerechnet. Die Tätigkeiten im Rahmen des Vorpraktikums müssen einschlägig im Hinblick auf das Studium Soziale Arbeit sein.

Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. ein Ehrenamt oder einen Freiwilligendienst, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

Soziale Arbeit (max. 28 Punkte)

A Schulische Leistungen (max. 14 Punkte)

Durchschnittsnote des Zeugnisses, das zum Studium berechtigt, i.d.R. Fachhochschulreifezeugnis oder Abiturzeugnis:

1,0 – 1,5 = 14 Punkte
1,6 – 2,0 = 12 Punkte
2,1 – 2,5 = 10 Punkte
2,6 – 3,0 = 8 Punkte
3,1 – 3,5 = 6 Punkte
3,6 – 4,0 = 4 Punkte

B Berufliche Ausbildung (max. 3 Punkte)

Abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung = 3 Punkte

C Selbstorganisierte Assistenz/persönliches Budget (max. 3 Punkte)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen: Zeiten einer selbstorganisierten Assistenz und/oder des persönlichen Budgets im Kontext von Pflegebedürftigkeit

ab 1 Jahr = 2 Punkte
ab 2 Jahren = 3 Punkte

D Kindererziehung/Pflege von Angehörigen (max. 2 Punkte)

  • Erziehung eines oder mehrerer eigener Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder i.S.v. § 25 Abs. 5 BAföG = 1 Punkt
  • Pflege von Angehörigen i.S.v. § 19 SGB XI = 1 Punkt

E Ehrenamt/Freiwillige Mitarbeit (max. 3 Punkte)

  • Ehrenamt/Nebenamt oder Freiwillige/sonstige Mitarbeit im kirchlichen Bereich, bei einem anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege oder einer sonstigen Einrichtung des privaten oder öffentlichen Rechts (keine Privatpersonen oder Initiativen) bei Nachweis von mind. 100 Std. oder der Jugendleiter Card (JuLeiCa) = 1 Punkt
  • Ableistung von anerkannten Freiwilligendiensten, Zivildienst = 2 Punkte

F Wartezeit (max. 3 Punkte)

Wartezeit seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung pro Halbjahr = 1 Punkt

Bachelorstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik

Vorpraktikum

Ab dem Wintersemester 2026/27 ist kein Vorpraktikum mehr erfoderlich.

Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. ein Ehrenamt oder einen Freiwilligendienst, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

In den letzten 3 Semestern konnten alle Bewerber_innen zugelassen werden. Für die Bewerbung benötigst Du daher aktuell nur den Nachweis des Vorpraktikums und Dein (Fach-)Abitur.

Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik (max. 28 Punkte)

A Schulische Leistungen (max. 14 Punkte)

Durchschnittsnote des Zeugnisses, das zum Studium berechtigt, i.d.R. Fachhochschulreifezeugnis oder Abiturzeugnis:

1,0 – 1,5 = 14 Punkte
1,6 – 2,0 = 12 Punkte
2,1 – 2,5 = 10 Punkte
2,6 – 3,0 = 8 Punkte
3,1 – 3,5 = 6 Punkte
3,6 – 4,0 = 4 Punkte

B Berufliche Ausbildung (max. 3 Punkte)

Abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung = 3 Punkte

C Selbstorganisierte Assistenz/persönliches Budget (max. 3 Punkte)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen: Zeiten einer selbstorganisierten Assistenz und/oder des persönlichen Budgets im Kontext von Pflegebedürftigkeit

ab 1 Jahr = 2 Punkte
ab 2 Jahren = 3 Punkte

D Kindererziehung/Pflege von Angehörigen (max. 2 Punkte)

  • Erziehung eines oder mehrerer eigener Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder i.S.v. § 25 Abs. 5 BAföG = 1 Punkt
  • Pflege von Angehörigen i.S.v. § 19 SGB XI = 1 Punkt

E Ehrenamt/Freiwillige Mitarbeit (max. 3 Punkte)

  • Ehrenamt/Nebenamt oder Freiwillige/sonstige Mitarbeit im kirchlichen Bereich, bei einem anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege oder einer sonstigen Einrichtung des privaten oder öffentlichen Rechts (keine Privatpersonen oder Initiativen) bei Nachweis von mind. 100 Std. oder der Jugendleiter Card (JuLeiCa) = 1 Punkt
  • Ableistung von anerkannten Freiwilligendiensten, Zivildienst = 2 Punkte

F Wartezeit (max. 3 Punkte)

Wartezeit seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung pro Halbjahr = 1 Punkt

Bachelorstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Gemeindepädagogik & Diakonie

Vorpraktikum

Praktikum von min. 420 Stunden

Das Praktikum kann in allen Einrichtungen von Trägern der öffentlichen und freien Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe (z.B. Kindertagesstätten oder OGS), bei Einrichtungen der Kirchen und Trägern außerschulischer Bildungsarbeit abgeleistet werden - auch in Kindertagesstätten oder OGS's. Ein Freiwilliges Soziales Jahr, einschlägige Bundesfreiwilligendienste oder Freiwilligendienste im Ausland, einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten werden angerechnet. Die Tätigkeiten im Rahmen des Vorpraktikums müssen einschlägig im Hinblick auf das Studium Gemeindepädagogik und Diakonie sein.

Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. ein Ehrenamt oder einen Freiwilligendienst, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

Gemeindepädagogik & Diakonie (max. 34 Punkte)

A Schulische Leistungen (max. 14 Punkte)

Durchschnittsnote des Zeugnisses, das zum Studium berechtigt, i.d.R. Fachhochschulreifezeugnis oder Abiturzeugnis:

1,0 – 1,5 = 14 Punkte
1,6 – 2,0 = 12 Punkte
2,1 – 2,5 = 10 Punkte
2,6 – 3,0 = 8 Punkte
3,1 – 3,5 = 6 Punkte
3,6 – 4,0 = 4 Punkte

B Diakonenausbildung (max. 6 Punkte)

Nachweis des Abschlusses eines Ausbildungsvertrags bzw. Vertrages über Ausbildungsbegleitung mit dem Martineum e.V. oder einer vom VEDD anerkannten Diakonienausbildungsstätte = 6 Punkte

C Berufsausbildung im evangelisch-kirchlichen oder Diakonischen Bereich (max. 3 Punkte)

Abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung im evang.-kirchl. oder diakonischen Bereich = 3 Punkte

D Selbstorganisierte Assistenz/persönliches Budget (max. 3 Punkte)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen: Zeiten einer selbstorganisierten Assistenz und/oder des persönlichen Budgets im Kontext von Pflegebedürftigkeit

ab 1 Jahr = 2 Punkte
ab 2 Jahren = 3 Punkte

E Kindererziehung/Pflege von Angehörigen (max. 2 Punkte)

  • Erziehung eines oder mehrerer eigener Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder i.S.v. § 25 Abs. 5 BAföG = 1 Punkt
  • Pflege von Angehörigen i.S.v. § 19 SGB XI = 1 Punkt

F Besonderes Engagement im evangelisch-kirchlich oder diakonischen Bereich (max. 3 Punkte)

  • Ehrenamt / Nebenamt oder Freiwillige / Sonstige Mitarbeit im evang.-kirchlichen oder diakonischen Bereich bei Nachweis von mindestens 100 Std. oder der Jugendleiter Card (JuLeiCa) bzw. des Zertifikats „eQ“ evangelisch-qualifiziert = 1 Punkt
  • Ableistung von anerkannten Freiwilligendiensten oder eines Jahrespraktikums im evangel.-kirchl. oder diakonischen Bereich = 2 Punkte

G Wartezeit (max. 3 Punkte)

Wartezeit seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung pro Halbjahr = 1 Punkt

Bachelorstudiengang
Vollzeit

Pädagogik der frühen Kindheit 

Vorpraktikum

Zusammenhängendes Praktikum von 8 Wochen in Vollzeit (ca. 280 – 310 Stunden)

Das Vorpraktikum muss in Einrichtungen für Kinder von 0-6 Jahren abgeleistet werden und soll einen Einblick in die Aufgaben und Arbeitsweisen im Elementarbereich verschaffen (Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege). Ein dortiges Freiwilliges Soziales Jahr, einschlägige Bundesfreiwilligendienste oder Freiwilligendienste im Ausland, einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten (Kinderpfleger_in, Erzieher_in) sowie Erziehungszeiten werden angerechnet.

Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. ein Ehrenamt oder einen Freiwilligendienst, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

Elementarpädagogik · Kindheitspädagogik (max. 28 Punkte)

A Schulische Leistungen (max. 14 Punkte)

Durchschnittsnote des Zeugnisses, das zum Studium berechtigt, i.d.R. Fachhochschulreifezeugnis oder Abiturzeugnis:

1,0 – 1,5 = 14 Punkte
1,6 – 2,0 = 12 Punkte
2,1 – 2,5 = 10 Punkte
2,6 – 3,0 = 8 Punkte
3,1 – 3,5 = 6 Punkte
3,6 – 4,0 = 4 Punkte

B Berufliche Ausbildung (max. 3 Punkte)

Abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung = 3 Punkte

C Selbstorganisierte Assistenz/persönliches Budget (max. 3 Punkte)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen: Zeiten einer selbstorganisierten Assistenz und/oder des persönlichen Budgets im Kontext von Pflegebedürftigkeit

ab 1 Jahr = 2 Punkte
ab 2 Jahren = 3 Punkte

D Kindererziehung/Pflege von Angehörigen (max. 2 Punkte)

  • Erziehung eines oder mehrerer eigener Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder i.S.v. § 25 Abs. 5 BAföG = 1 Punkt
  • Pflege von Angehörigen i.S.v. § 19 SGB XI = 1 Punkt

E Ehrenamt/Freiwillige Mitarbeit (max. 3 Punkte)

  • Ehrenamt/Nebenamt oder Freiwillige/sonstige Mitarbeit im kirchlichen Bereich, bei einem anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege oder einer sonstigen Einrichtung des privaten oder öffentlichen Rechts (keine Privatpersonen oder Initiativen) bei Nachweis von mind. 100 Std. oder der Jugendleiter Card (JuLeiCa) = 1 Punkt
  • Ableistung von anerkannten Freiwilligendiensten, Zivildienst = 2 Punkte

F Wartezeit (max. 3 Punkte)

Wartezeit seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung pro Halbjahr = 1 Punkt

Bachelorstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Gesundheits- & Pflegemanagement

Voraussetzung

Für die Pflegestudiengänge ist eine abgeschlossene Berufsausbildung

Nachweis über eine 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheits-und/oder Pflegebereich.

Für Bewerber_innen, die ihre Ausbildung erst zum 30. September beenden:

Eine Bewerbung zum Wintersemester ist mit besonderen Nachweisen möglich. Bewerber_innen auf die das zutrifft, müssen zusätzlich Folgendes nachweisen:

  • Zulassung zur Abschlussprüfung/Examen
  • Vorläufige Durchschnittsnote (bei Examensprüfungen: theoretischer und praktischer Teil, sonst ggf. Zwischenprüfungsnote) mindestens 2,0
  • Empfehlungsschreiben der Ausbildungsstelle/Berufsschule

Die Hochschulzugangsberechtigung muss bis 31.08. erfüllt sein! (wenn Ausbildung = praktischer Teil Fachhochschulreife, dann Bewerbung erst ein Jahr später möglich)

Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. ein Ehrenamt oder einen Freiwilligendienst, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

Bitte beachte die jeweilige Maximalpunktzahl, die zu erreichen ist. In den Rubriken C, D und E erhältst Du nicht pro „Tätigkeit“ Punkte, sondern einmalig bei Nachweis der Tätigkeit, die Du in dem jeweiligen Bereich gemacht hast

A Schulische Leistungen (max. 14 Punkte)

Durchschnittsnote des Zeugnisses, das zum Studium berechtigt, i.d.R. Fachhochschulreifezeugnis oder Abiturzeugnis:

1,0 – 1,5 = 14 Punkte
1,6 – 2,0 = 12 Punkte
2,1 – 2,5 = 10 Punkte
2,6 – 3,0 = 8 Punkte
3,1 – 3,5 = 6 Punkte
3,6 – 4,0 = 4 Punkte

B Ausbildungsabschluss der einschlägigen Berufsausbildung (max. 3 Punkte)

Punkte für einen überdurchschnittlich guten Ausbildungsabschluss: Note 1,0 bis 1,5 = 3 Punkte

C Anerkannte Weiterbildung (max. 12 Punkte)

  • Eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung entsprechend den Weiterbildungsgesetzen bzw. –ordnungen der Bundesländer (z.B. im Bereich der Onkologie, Anästhesie und Intensivpflege, Gemeindekrankenpflege, Psychiatrie, Geriatrie oder des Operationsdienstes) und/oder Stations-/Bereichsleitung/leitende Pflegefachkraft (mindestens 400 Stunden) = 4 Punkte
  • Eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung zur Pflegedienstleiterin/Zum Pflegedienstleiter oder zur Lehrerin/zum Lehrer für Pflegeberufe (mindestens 700 Stunden) = 8 Punkte

Die Punkte für die einzelnen Weiterbildungen können kumuliert (aufaddiert) werden

D Selbstorganisierte Assistenz/persönliches Budget (max. 3 Punkte)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen: Zeiten einer selbstorganisierten Assistenz und/oder des persönlichen Budgets im Kontext von Pflegebedürftigkeit

ab 1 Jahr = 2 Punkte
ab 2 Jahren = 3 Punkte

E Kindererziehung/Pflege von Angehörigen (max. 2 Punkte)

  • Erziehung eines oder mehrerer eigener Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder i.S.v. § 25 Abs. 5 BAföG = 1 Punkt
  • Pflege von Angehörigen i.S.v. § 19 SGB XI = 1 Punkt

F Ehrenamt/Freiwillige Mitarbeit (max. 3 Punkte)

  • Ehrenamt/Nebenamt oder Freiwillige/sonstige Mitarbeit im kirchlichen Bereich, bei einem anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege oder einer sonstigen Einrichtung des privaten oder öffentlichen Rechts (keine Privatpersonen oder Initiativen) bei Nachweis von mind. 100 Std. oder der Jugendleiter Card (JuLeiCa) = 1 Punkt
  • Ableistung von anerkannten Freiwilligendiensten, Zivildienst = 2 Punkte

G Wartezeit (max. 1 Punkte)

Nur Ablehnungen mangels ausreichender Punktzahl aus vorhergehenden Bewerbungen für diesen Studiengang an der EvH Bochum. Je nachgewiesener Ablehnung = 1 Punkt

Bachelorstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Pflegewissenschaft

Voraussetzung

Für die Pflegestudiengänge ist eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig.

Abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Altenpfleger/in
  • Heilerziehungspfleger/in
  • Pflegefachfrau/-mann
  • Operationstechnische_r Assistent/in
  • Anästhesietechnische_r Assistent/in

Für Bewerber_innen, die ihre Ausbildung erst zum 30. September beenden:

Eine Bewerbung zum Wintersemester ist mit besonderen Nachweisen möglich. Bewerber_innen auf die das zutrifft, müssen zusätzlich Folgendes nachweisen:

  • Zulassung zur Abschlussprüfung/Examen
  • Vorläufige Durchschnittsnote (bei Examensprüfungen: theoretischer und praktischer Teil, sonst ggf. Zwischenprüfungsnote) mindestens 2,0
  • Empfehlungsschreiben der Ausbildungsstelle/Berufsschule

Die Hochschulzugangsberechtigung muss bis 31.08. erfüllt sein! (wenn Ausbildung = praktischer Teil Fachhochschulreife, dann Bewerbung erst ein Jahr später möglich)

Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. ein Ehrenamt oder einen Freiwilligendienst, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

Bitte beachte die jeweilige Maximalpunktzahl, die zu erreichen ist. In den Rubriken C, D und E erhältst Du nicht pro „Tätigkeit“ Punkte, sondern einmalig bei Nachweis der Tätigkeit, die Du in dem jeweiligen Bereich gemacht hast

A Schulische Leistungen (max. 14 Punkte)

Durchschnittsnote des Zeugnisses, das zum Studium berechtigt, i.d.R. Fachhochschulreifezeugnis oder Abiturzeugnis:

1,0 – 1,5 = 14 Punkte
1,6 – 2,0 = 12 Punkte
2,1 – 2,5 = 10 Punkte
2,6 – 3,0 = 8 Punkte
3,1 – 3,5 = 6 Punkte
3,6 – 4,0 = 4 Punkte

B Ausbildungsabschluss der einschlägigen Berufsausbildung (max. 3 Punkte)

Punkte für einen überdurchschnittlich guten Ausbildungsabschluss: Note 1,0 bis 1,5 = 3 Punkte

C Anerkannte Weiterbildung (max. 12 Punkte)

  • Eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung entsprechend den Weiterbildungsgesetzen bzw. –ordnungen der Bundesländer (z.B. im Bereich der Onkologie, Anästhesie und Intensivpflege, Gemeindekrankenpflege, Psychiatrie, Geriatrie oder des Operationsdienstes) und/oder Stations-/Bereichsleitung/leitende Pflegefachkraft (mindestens 400 Stunden) = 4 Punkte
  • Eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung zur Pflegedienstleiterin/Zum Pflegedienstleiter oder zur Lehrerin/zum Lehrer für Pflegeberufe (mindestens 700 Stunden) = 8 Punkte

Die Punkte für die einzelnen Weiterbildungen können kumuliert (aufaddiert) werden

D Selbstorganisierte Assistenz/persönliches Budget (max. 3 Punkte)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen: Zeiten einer selbstorganisierten Assistenz und/oder des persönlichen Budgets im Kontext von Pflegebedürftigkeit

ab 1 Jahr = 2 Punkte
ab 2 Jahren = 3 Punkte

E Kindererziehung/Pflege von Angehörigen (max. 2 Punkte)

  • Erziehung eines oder mehrerer eigener Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder i.S.v. § 25 Abs. 5 BAföG = 1 Punkt
  • Pflege von Angehörigen i.S.v. § 19 SGB XI = 1 Punkt

F Ehrenamt/Freiwillige Mitarbeit (max. 3 Punkte)

  • Ehrenamt/Nebenamt oder Freiwillige/sonstige Mitarbeit im kirchlichen Bereich, bei einem anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege oder einer sonstigen Einrichtung des privaten oder öffentlichen Rechts (keine Privatpersonen oder Initiativen) bei Nachweis von mind. 100 Std. oder der Jugendleiter Card (JuLeiCa) = 1 Punkt
  • Ableistung von anerkannten Freiwilligendiensten, Zivildienst = 2 Punkte

G Wartezeit (max. 1 Punkte)

Nur Ablehnungen mangels ausreichender Punktzahl aus vorhergehenden Bewerbungen für diesen Studiengang an der EvH Bochum. Je nachgewiesener Ablehnung = 1 Punkt

Bachelorstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Pflegepädagogik

Voraussetzung

Für die Pflegestudiengänge ist eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig.

Abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Altenpfleger/in
  • Pflegefachfrau/-mann
  • Operationstechnische_r Assistent/in
  • Anästhesietechnische_r Assistent/in

Für Bewerber_innen, die ihre Ausbildung erst zum 30. September beenden:

Eine Bewerbung zum Wintersemester ist mit besonderen Nachweisen möglich. Bewerber_innen auf die das zutrifft, müssen zusätzlich Folgendes nachweisen:

  • Zulassung zur Abschlussprüfung/Examen
  • Vorläufige Durchschnittsnote (bei Examensprüfungen: theoretischer und praktischer Teil, sonst ggf. Zwischenprüfungsnote) mindestens 2,0
  • Empfehlungsschreiben der Ausbildungsstelle/Berufsschule

Die Hochschulzugangsberechtigung muss bis 31.08. erfüllt sein! (wenn Ausbildung = praktischer Teil Fachhochschulreife, dann Bewerbung erst ein Jahr später möglich)

Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. ein Ehrenamt oder einen Freiwilligendienst, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

Bitte beachte die jeweilige Maximalpunktzahl, die zu erreichen ist. In den Rubriken C, D und E erhältst Du nicht pro „Tätigkeit“ Punkte, sondern einmalig bei Nachweis der Tätigkeit, die Du in dem jeweiligen Bereich gemacht hast

A Schulische Leistungen (max. 14 Punkte)

Durchschnittsnote des Zeugnisses, das zum Studium berechtigt, i.d.R. Fachhochschulreifezeugnis oder Abiturzeugnis:

1,0 – 1,5 = 14 Punkte
1,6 – 2,0 = 12 Punkte
2,1 – 2,5 = 10 Punkte
2,6 – 3,0 = 8 Punkte
3,1 – 3,5 = 6 Punkte
3,6 – 4,0 = 4 Punkte

B Ausbildungsabschluss der einschlägigen Berufsausbildung (max. 3 Punkte)

Punkte für einen überdurchschnittlich guten Ausbildungsabschluss: Note 1,0 bis 1,5 = 3 Punkte

C Anerkannte Weiterbildung (max. 12 Punkte)

  • Eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung entsprechend den Weiterbildungsgesetzen bzw. –ordnungen der Bundesländer (z.B. im Bereich der Onkologie, Anästhesie und Intensivpflege, Gemeindekrankenpflege, Psychiatrie, Geriatrie oder des Operationsdienstes) und/oder Stations-/Bereichsleitung/leitende Pflegefachkraft (mindestens 400 Stunden) = 4 Punkte
  • Eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung zur Pflegedienstleiterin/Zum Pflegedienstleiter oder zur Lehrerin/zum Lehrer für Pflegeberufe (mindestens 700 Stunden) = 8 Punkte

Die Punkte für die einzelnen Weiterbildungen können kumuliert (aufaddiert) werden

D Selbstorganisierte Assistenz/persönliches Budget (max. 3 Punkte)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen: Zeiten einer selbstorganisierten Assistenz und/oder des persönlichen Budgets im Kontext von Pflegebedürftigkeit

ab 1 Jahr = 2 Punkte
ab 2 Jahren = 3 Punkte

E Kindererziehung/Pflege von Angehörigen (max. 2 Punkte)

  • Erziehung eines oder mehrerer eigener Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder i.S.v. § 25 Abs. 5 BAföG = 1 Punkt
  • Pflege von Angehörigen i.S.v. § 19 SGB XI = 1 Punkt

F Ehrenamt/Freiwillige Mitarbeit (max. 3 Punkte)

  • Ehrenamt/Nebenamt oder Freiwillige/sonstige Mitarbeit im kirchlichen Bereich, bei einem anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege oder einer sonstigen Einrichtung des privaten oder öffentlichen Rechts (keine Privatpersonen oder Initiativen) bei Nachweis von mind. 100 Std. oder der Jugendleiter Card (JuLeiCa) = 1 Punkt
  • Ableistung von anerkannten Freiwilligendiensten, Zivildienst = 2 Punkte

G Wartezeit (max. 1 Punkte)

Nur Ablehnungen mangels ausreichender Punktzahl aus vorhergehenden Bewerbungen für diesen Studiengang an der EvH Bochum. Je nachgewiesener Ablehnung = 1 Punkt

Masterstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Management, Ethik und Transformation sozialer Organisationen

Voraussetzung

Für ein Masterstudium ist ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (z.B. Diplom) notwendig.

Der Abschluss muss in einem Studiengang des Gesundheits- und Sozialwesens oder einem fachlich eng verwandtem Studiengang liegen.

  • Soziale Arbeit
  • Heilpädagogik
  • Pflegewissenschaften
  • Elementarpädagogik
  • Gemeindepädagogik und Diakonie

Die Entscheidung darüber, ob ein Studiengang fachlich eng verwandt ist, trifft die Studiengangsleitung. 

Wenn Du bist zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen Abschluss nachweisen kannst, musst Du der Bewerbung eine Bescheinigung über alle bis dahin erbrachten Leistungen und der daraus ermittelten Durchschnittsnote beilegen. Für die Bewerbung benötigst Du:

  • min. 150 Leistungspunkte
  • Durchschnittsnote aus den Prüfungsleistungen von min. 2,5
Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. Deine berufliche Erfahrung, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

Bitte beachte die jeweilige Maximalpunktzahl, die zu erreichen ist. In den Rubriken C 1 und C 2 erhältst Du nicht pro „Tätigkeit“ Punkte, sondern für den vorgegebenen Zeitraum in dem Du tätig warst.

A Schulische Leistungen (max. 10 Punkte)

Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses oder eines gleichwertigen Zeugnisses (z.B. Diplom):

  • 1,0 – 1,5 = 10 Punkte
  • 1,6 – 2,0 = 8 Punkte
  • 2,1 – 2,5 = 6 Punkte
  • 2,6 – 3,0 = 2 Punkte
  • 3,1 – 4,0 = 0 Punkte

B Motivationsschreiben (max. 4 Punkte)

Das Motivationsschreiben wird von der Studiengangsleitung mit einer Note von 1-5 bewertet:

  • Note 1 (sehr gut) = 4 Punkte
  • Note 2 (gut) = 3 Punkte
  • Note 3 (befriedigend) = 2 Punkte
  • Note 4 (ausreichend) = 1 Punkt
  • Note 5 (mangelhaft) = 0 Punkt

C Berufliche Bewährung (max. 10 Punkte)

  1. Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit nach Abschluss des Studiums in einem fachlich entsprechenden Beruf:

    ab 1 Jahr = 2 Punkte
    ab 2 Jahren = 4 Punkte

  2. Erfahrungen im Bereich der Führung und Leitung sozialer Dienste und/oder Einrichtungen auf der Ebene des mittleren Managements nach Abschluss des Studiums:

    min. 6 Monate und darüber hinaus = 2 Punkte

Bei Nicht-Vollzeit-Tätigkeit wird die Zeit entsprechend berechnet.

D Engagement im evangelisch-kirchlichem Bereich (max. 1 Punkte)

Wurde die unter C 1 und C 2 aufgeführte Tätigkeit in Einrichtungen/ bei Trägern der Evangelischen Kirche und/oder Diakonie absolviert?

  • zusätzlich 1 Punkt

E Wartezeit (individuelle Punktzahl)

Nur Ablehnungen mangels ausreichender Punktzahl aus vorhergehenden Bewerbungen für diesen Studiengang an der EvH Bochum.

  • Je nachgewiesener Ablehnung = 1 Punkt

Masterstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Soziale Inklusion: Gesundheit und Bildung

Voraussetzung

Für ein Masterstudium ist ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (z.B. Diplom) notwendig.

Der Abschluss muss in einem Studiengang des Gesundheits- und Sozialwesens oder einem fachlich eng verwandtem Studiengang liegen, z.B.

  • Soziale Arbeit
  • Heilpädagogik
  • Pflegewissenschaften
  • Elementarpädagogik
  • Gemeindepädagogik und Diakonie

Die Entscheidung darüber, ob ein Studiengang fachlich eng verwandt ist, trifft die Studiengangsleitung. 

Wenn Du bist zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen Abschluss nachweisen kannst, musst Du der Bewerbung eine Bescheinigung über alle bis dahin erbrachten Leistungen und der daraus ermittelten Durchschnittsnote beilegen. Für die Bewerbung benötigst Du:

  • min. 150 Leistungspunkte
  • Durchschnittsnote aus den Prüfungsleistungen von min. 2,5
Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. Deine berufliche Erfahrung, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

Bitte beachte die jeweilige Maximalpunktzahl, die zu erreichen ist. In der Rubrik C erhältst Du nicht pro „Tätigkeit“ Punkte, sondern für den vorgegebenen Zeitraum in dem Du tätig warst.

A Schulische Leistungen (max. 10 Punkte)

Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses oder eines gleichwertigen Zeugnisses (z.B. Diplom):

  • 1,0 – 1,5 = 10 Punkte
  • 1,6 – 2,0 = 8 Punkte
  • 2,1 – 2,5 = 6 Punkte
  • 2,6 – 3,0 = 2 Punkte
  • 3,1 – 4,0 = 0 Punkte

B Motivationsschreiben (max. 4 Punkte)

Das Motivationsschreiben wird von der Studiengangsleitung mit einer Note von 1-5 bewertet:

  • Note 1 (sehr gut) = 4 Punkte
  • Note 2 (gut) = 3 Punkte
  • Note 3 (befriedigend) = 2 Punkte
  • Note 4 (ausreichend) = 1 Punkt
  • Note 5 (mangelhaft) = 0 Punkt

C Berufliche Bewährung (max. 2 Punkte)

Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit nach Abschluss des Studiums in einem fachlich entsprechenden Beruf

  • min. 6 Monate = 1 Punkt
  • ab 1 Jahr = 2 Punkte

D Engagement im evangelisch-kirchlichem Bereich (max. 1 Punkte)

Wurde die unter C aufgeführte Tätigkeit in Einrichtungen/ bei Trägern der Evangelischen Kirche und/oder Diakonie absolviert?

  • zusätzlich 1 Punkt

E Wartezeit (individuelle Punktzahl)

Nur Ablehnungen mangels ausreichender Punktzahl aus vorhergehenden Bewerbungen für diesen Studiengang an der EvH Bochum.

  • Je nachgewiesener Ablehnung = 1 Punkt

Masterstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Advanced Nursing Practice

Vorraussetzungen

Für ein Masterstudium ist ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (z.B. Diplom) notwendig.

Der Abschluss muss in einem Studiengang des Pflege- oder Gesundheitswesens oder einem fachlich eng verwandtem Studiengang liegen, z.B.

  • Pflege
  • Pflegepädagogik
  • Pflegewissenschaft 
  • Berufspädagogik mit Schwerpunkt Pflege
  • oder ein vergleichbarer einschlägiger Abschluss

Die Entscheidung darüber, ob ein Studiengang fachlich eng verwandt ist, trifft die Studiengangsleitung.

Wenn Du bist zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen Abschluss nachweisen kannst, musst Du der Bewerbung eine Bescheinigung über alle bis dahin erbrachten Leistungen und der daraus ermittelten Durchschnittsnote beilegen. Für die Bewerbung benötigst Du:

  • min. 150 Leistungspunkte
  • Durchschnittsnote aus den Prüfungsleistungen von min. 2,5
Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z. B. Deine berufliche Erfahrung, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

A Schulische Leistungen (max. 10 Punkte)

Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses oder eines gleichwertigen Zeugnisses (z.B. Diplom):

  • 1,0 – 1,5 = 10 Punkte
  • 1,6 – 2,0 = 8 Punkte
  • 2,1 – 2,5 = 6 Punkte
  • 2,6 – 3,0 = 2 Punkte
  • 3,1 – 4,0 = 0 Punkte

B Motivationsschreiben (max. 4 Punkte)

Das Motivationsschreiben wird von der Studiengangsleitung mit einer Note von 1-5 bewertet:

  • Note 1 (sehr gut) = 4 Punkte
  • Note 2 (gut) = 3 Punkte
  • Note 3 (befriedigend) = 2 Punkte
  • Note 4 (ausreichend) = 1 Punkt
  • Note 5 (mangelhaft) = 0 Punkt

C 1 Berufliche Bewährung (max. 2 Punkte)

Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit nach Abschluss des Studiums in einem fachlich entsprechenden Beruf

  • ab 1 Jahr = 2 Punkte
  • ab 2 Jahren = 4 Punkte

C 2 Zeiten berufspraktischer Erfahrungen im Bereich von Leitungs- bzw. Stabsstellentätigkeit (z.B. Stationsleitung, Bereichsleitung, Qualitätsmanagement o.ä.) nach Abschluss des Studiums (max. 6 Punkte)

mindestens 6 Monate und früher hinaus = 2 Punkte 

D Engagement im evangelisch-kirchlichem Bereich (max. 1 Punkte)

Wurde die unter C 1 und/oder C 2 aufgeführte Tätigkeit in Einrichtungen/ bei Trägern der Evangelischen Kirche und/oder Diakonie absolviert?

  • zusätzlich 1 Punkt

E Wartezeit (individuelle Punktzahl)

Nur Ablehnungen mangels ausreichender Punktzahl aus vorhergehenden Bewerbungen für diesen Studiengang an der EvH Bochum.

  • Je nachgewiesener Ablehnung = 1 Punkt

Masterstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Pflegepädagogik Master

Voraussetzung

Für ein Masterstudium ist ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (z.B. Diplom) notwendig.

Der Abschluss muss in einem Studiengang des Pflegewesens oder einem fachlich eng verwandtem Studiengang liegen, z.B.

  • Pflege
  • Pflegewissenschaft
  • oder ein vergleichbarer einschlägiger Abschluss

Die Entscheidung darüber, ob ein Studiengang fachlich eng verwandt ist, trifft die Studiengangsleitung.

Ein Zugang ohne ausgewiesene einschlägige pflegewissenschaftliche Vertiefung im Bachelorstudium ist möglich: dafür sind die 5er-Module des BA-Studiengangs Pflegewissenschaft ergänzend zu studieren.

Wenn Du bist zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen Abschluss nachweisen kannst, musst Du der Bewerbung eine Bescheinigung über alle bis dahin erbrachten Leistungen und der daraus ermittelten Durchschnittsnote beilegen. Für die Bewerbung benötigst Du:

  • min. 150 Leistungspunkte
  • Durchschnittsnote aus den Prüfungsleistungen von min. 2,5
Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z. B. Deine berufliche Erfahrung, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

A Schulische Leistungen (max. 10 Punkte)

Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses oder eines gleichwertigen Zeugnisses (z.B. Diplom):

  • 1,0 – 1,5 = 10 Punkte
  • 1,6 – 2,0 = 8 Punkte
  • 2,1 – 2,5 = 6 Punkte
  • 2,6 – 3,0 = 2 Punkte
  • 3,1 – 4,0 = 0 Punkte

B Motivationsschreiben (max. 4 Punkte)

Das Motivationsschreiben wird von der Studiengangsleitung mit einer Note von 1-5 bewertet:

  • Note 1 (sehr gut) = 4 Punkte
  • Note 2 (gut) = 3 Punkte
  • Note 3 (befriedigend) = 2 Punkte
  • Note 4 (ausreichend) = 1 Punkt
  • Note 5 (mangelhaft) = 0 Punkt

C 1 Berufliche Bewährung (max. 2 Punkte)

Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit nach Abschluss des Studiums in einem fachlich entsprechenden Beruf

  • ab 1 Jahr = 2 Punkte
  • ab 2 Jahren = 4 Punkte

C 2 Zeiten berufspraktischer Erfahrungen im Bereich von Leitungs- bzw. Stabsstellentätigkeit (z.B. Stationsleitung, Bereichsleitung, Qualitätsmanagement o.ä.) nach Abschluss des Studiums (max. 6 Punkte)

mindestens 6 Monate und früher hinaus = 2 Punkte

D Engagement im evangelisch-kirchlichem Bereich (max. 1 Punkte)

Wurde die unter C 1 und/oder C 2 aufgeführte Tätigkeit in Einrichtungen/ bei Trägern der Evangelischen Kirche und/oder Diakonie absolviert?

  • zusätzlich 1 Punkt

E Wartezeit (individuelle Punktzahl)

Nur Ablehnungen mangels ausreichender Punktzahl aus vorhergehenden Bewerbungen für diesen Studiengang an der EvH Bochum.

  • Je nachgewiesener Ablehnung = 1 Punkt

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