Voraussetzungen für's Studium

Abitur oder Fachabitur

Dein Zeugnis ist der Nachweis dafür, dass Du an einer Hochschule studieren darfst. Sowohl das Abitur als auch das Fachabitur gelten als Hochschulzugangsberechtigung. Das Zeugnis über den „schulischen Teil der Fachhochschulreife“ reicht als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung allein nicht aus. Der/die praktische/n Teil/e (z.B. das gelenkte Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung) müssen ebenfalls ausreichend nachgewiesen werden. Zeugnisse aus anderen Bundesländern müssen den Vermerk tragen, dass sie auch zum Studium an Fachhochschulen in NRW berechtigen.

Dein Zeugnis musst Du vollständig einreichen (alle Seiten des Zeugnisses inkl. Deckblatt). Bitte führe die Online-Bewerbung erst mit dem endgültigen Zeugnis durch, denn Halbjahreszeugnisse werden nicht berücksichtigt.

Übrigens: Alle Bewerbungen werden bis zum Fristende gesammelt, es gilt nicht das "Windhundprinzip". Du hast also keinen Nachteil, wenn Du Dein Zeugnis erst während der laufenden Bewerbungsfrist erhältst. 

Vorpraktikum

Bei einem Praktikum sammelst Du erste Einblicke in die Aufgaben und Arbeitsweisen eines möglichen Jobs. So startest Du gut vorbereitet in das Studium. Das Vorpraktikum ist eine Studienvoraussetzung (außer in den Pflegestudiengängen), damit greift für dieses Praktikum nicht der seit 2015 geregelte Mindestlohn.

Mit der  schriftlichen Bewerbung muss eine Bescheinigung der Praktikumsstelle eingereicht werden. Es gibt für die Bescheinigung des Vorpraktikums kein Formblatt der Hochschule, es genügt, wenn die Praktikumsstelle den Nachweis formlos ausstellt. In der Bescheinigung müssen der Zeitraum und der Zeitumfang (Stunden pro Woche) sowie der Tätigkeitsbereich genannt werden. Wichtig ist, dass die Bescheinigung auch ein Ausstellungsdatum trägt. Wenn Du das Praktikum zur Zeit der Bewerbungsfrist noch ableistest, musst Du den Nachweis über das vollständige Vorpraktikum spätestens bei der Einschreibung einreichen. Frist ist hierbei der Semesterbeginn, also der 01.09. für das Wintersemester und der 01.03. für das Sommersemester.

Das Vorpraktikum muss in einer Einrichtung stattfinden, die zum jeweiligen Studiengang passt, damit Du auch wirklich studiengangsrelevante Einblicke erhältst. Überprüfe also bereits vorher zusammen mit dem Studierendenservice, ob das Praktikum auch wirklich passt.

Vorpraktikum trotz FSJ oder Ausbildung?

Wenn Du das Wissen aus einem Vorpraktikum schon über einen anderen Weg (z.B. FSJ oder Ausbildung) gesammelt hast, musst Du kein zusätzliches Praktikum ableisten. Dir kann diese Zeit angerechnet werden. Die Tätigkeit muss (wie auch beim Vorpraktikum) zum Studiengang passen, daher entscheidet die Hochschule, ob die Tätigkeit angerechnet werden kann.

  • Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligendienst im Ausland mit einschlägigen Tätigkeiten in Bezug auf den Studiengang
  • einschlägige Tätigkeiten im Praktikum der Klasse 11 der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen
  • Praktika zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife (nach Erlangung des schulischen Teils der Fachhochschulreife), die im Hinblick auf den angestrebten Studiengang einschlägig abgeleistet werden, können ganz oder teilweise angerechnet werden
  • einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten im Hinblick auf den angestrebten Studiengang
  • Kindererziehungszeiten 

Du bist Dir unsicher? Frag vor der Ableistung des Praktikums beim Studierendenservice nach, ob das angestrebte Praktikum anerkannt werden kann.

Studienplatzvergabe

Die Studienplätze werden auf Grundlage der Studienplatzvergabeordnung der EvH Bochum nach dem Punktvergabeverfahren vergeben. Die freien Studienplätze werden in der Reihenfolge der Rangliste zugesagt. Bei gleicher Punktzahl werden zunächst Bewerber_innen bevorzugt, die erstmalig ein Studium aufnehmen, sonst entscheidet das Los.

Wunschstudiengang

Wähle Deinen Wunschstudiengang aus, um die Voraussetzungen zu überprüfen.

Bachelorstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Soziale Arbeit

Vorpraktikum

Zusammenhängendes Praktikum von 12 Wochen in Vollzeit (ca. 420 – 460 Stunden)

Das Praktikum kann in allen Einrichtungen von Trägern der öffentlichen und freien Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe, bei Einrichtungen der Kirchen und Trägern außerschulischer Bildungsarbeit abgeleistet werden - auch in Kindertagesstätten oder OGS's. Einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten sowie Kindererziehungszeiten werden angerechnet. Die Tätigkeiten im Rahmen des Vorpraktikums müssen einschlägig im Hinblick auf das Studium Soziale Arbeit sein.

Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. ein Ehrenamt oder Praxistätigkeiten, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

Soziale Arbeit (max. 28 Punkte)

A Schulische Leistungen (max. 14 Punkte)

Durchschnittsnote des Zeugnisses, das zum Studium berechtigt, i.d.R. Fachhochschulreifezeugnis oder Abiturzeugnis:

1,0 – 1,5 = 14 Punkte
1,6 – 2,0 = 12 Punkte
2,1 – 2,5 = 10 Punkte
2,6 – 3,0 = 8 Punkte
3,1 – 3,5 = 6 Punkte
3,6 – 4,0 = 4 Punkte

B Berufliche Ausbildung (max. 3 Punkte)

Abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung = 3 Punkte

C Selbstorganisierte Assistenz/persönliches Budget (max. 3 Punkte)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen: Zeiten einer selbstorganisierten Assistenz und/oder des persönlichen Budgets im Kontext von Pflegebedürftigkeit

ab 1 Jahr = 2 Punkte
ab 2 Jahren = 3 Punkte

D Kindererziehung/Pflege von Angehörigen (max. 2 Punkte)

  • Erziehung eines oder mehrerer eigener Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder i.S.v. § 25 Abs. 5 BAföG = 1 Punkt
  • Pflege von Angehörigen i.S.v. § 19 SGB XI = 1 Punkt

E Ehrenamt/Freiwillige Mitarbeit (max. 3 Punkte)

  • Ehrenamt/Nebenamt oder Freiwillige/sonstige Mitarbeit im kirchlichen Bereich, bei einem anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege oder einer sonstigen Einrichtung des privaten oder öffentlichen Rechts (keine Privatpersonen oder Initiativen) bei Nachweis von mind. 100 Std. oder der Jugendleiter Card (JuLeiCa) = 1 Punkt
  • Ableistung von anerkannten Freiwilligendiensten, Zivildienst = 2 Punkte

F Wartezeit (max. 3 Punkte)

Wartezeit seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung pro Halbjahr = 1 Punkt

Bachelorstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik

Vorpraktikum

Zusammenhängendes Praktikum von 8 Wochen in Vollzeit (ca. 280 – 310 Stunden)

Das Praktikum kann in allen Einrichtungen von Trägern der öffentlichen und freien Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe (z.B. Kindertagesstätten oder OGS), bei Einrichtungen der Kirchen und Trägern außerschulischer Bildungsarbeit abgeleistet werden - auch in Kindertagesstätten oder OGS's. Einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten sowie Kindererziehungszeiten werden angerechnet. Die Tätigkeiten im Rahmen des Vorpraktikums müssen einschlägig im Hinblick auf das Studium Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik sein.

Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. ein Ehrenamt oder Praxistätigkeiten, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

In den letzten 3 Semestern konnten alle Bewerber_innen zugelassen werden. Für die Bewerbung benötigst Du daher aktuell nur den Nachweis des Vorpraktikums und Dein (Fach-)Abitur.

Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik (max. 28 Punkte)

A Schulische Leistungen (max. 14 Punkte)

Durchschnittsnote des Zeugnisses, das zum Studium berechtigt, i.d.R. Fachhochschulreifezeugnis oder Abiturzeugnis:

1,0 – 1,5 = 14 Punkte
1,6 – 2,0 = 12 Punkte
2,1 – 2,5 = 10 Punkte
2,6 – 3,0 = 8 Punkte
3,1 – 3,5 = 6 Punkte
3,6 – 4,0 = 4 Punkte

B Berufliche Ausbildung (max. 3 Punkte)

Abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung = 3 Punkte

C Selbstorganisierte Assistenz/persönliches Budget (max. 3 Punkte)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen: Zeiten einer selbstorganisierten Assistenz und/oder des persönlichen Budgets im Kontext von Pflegebedürftigkeit

ab 1 Jahr = 2 Punkte
ab 2 Jahren = 3 Punkte

D Kindererziehung/Pflege von Angehörigen (max. 2 Punkte)

  • Erziehung eines oder mehrerer eigener Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder i.S.v. § 25 Abs. 5 BAföG = 1 Punkt
  • Pflege von Angehörigen i.S.v. § 19 SGB XI = 1 Punkt

E Ehrenamt/Freiwillige Mitarbeit (max. 3 Punkte)

  • Ehrenamt/Nebenamt oder Freiwillige/sonstige Mitarbeit im kirchlichen Bereich, bei einem anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege oder einer sonstigen Einrichtung des privaten oder öffentlichen Rechts (keine Privatpersonen oder Initiativen) bei Nachweis von mind. 100 Std. oder der Jugendleiter Card (JuLeiCa) = 1 Punkt
  • Ableistung von anerkannten Freiwilligendiensten, Zivildienst = 2 Punkte

F Wartezeit (max. 3 Punkte)

Wartezeit seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung pro Halbjahr = 1 Punkt

Bachelorstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Gemeindepädagogik & Diakonie

Vorpraktikum

Zusammenhängendes Praktikum von 12 Wochen in Vollzeit (ca. 420 – 460 Stunden)

Das Praktikum kann in allen Einrichtungen von Trägern der öffentlichen und freien Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe (z.B. Kindertagesstätten oder OGS), bei Einrichtungen der Kirchen und Trägern außerschulischer Bildungsarbeit abgeleistet werden - auch in Kindertagesstätten oder OGS's. Einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten werden angerechnet. Die Tätigkeiten im Rahmen des Vorpraktikums müssen einschlägig im Hinblick auf das Studium Gemeindepädagogik und Diakonie sein.

Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. ein Ehrenamt oder Praxistätigkeiten, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

Gemeindepädagogik & Diakonie (max. 34 Punkte)

A Schulische Leistungen (max. 14 Punkte)

Durchschnittsnote des Zeugnisses, das zum Studium berechtigt, i.d.R. Fachhochschulreifezeugnis oder Abiturzeugnis:

1,0 – 1,5 = 14 Punkte
1,6 – 2,0 = 12 Punkte
2,1 – 2,5 = 10 Punkte
2,6 – 3,0 = 8 Punkte
3,1 – 3,5 = 6 Punkte
3,6 – 4,0 = 4 Punkte

B Diakonenausbildung (max. 6 Punkte)

Nachweis des Abschlusses eines Ausbildungsvertrags bzw. Vertrages über Ausbildungsbegleitung mit dem Martineum e.V. oder einer vom VEDD anerkannten Diakonienausbildungsstätte = 6 Punkte

C Berufsausbildung im evangelisch-kirchlichen oder Diakonischen Bereich (max. 3 Punkte)

Abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung im evang.-kirchl. oder diakonischen Bereich = 3 Punkte

D Selbstorganisierte Assistenz/persönliches Budget (max. 3 Punkte)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen: Zeiten einer selbstorganisierten Assistenz und/oder des persönlichen Budgets im Kontext von Pflegebedürftigkeit

ab 1 Jahr = 2 Punkte
ab 2 Jahren = 3 Punkte

E Kindererziehung/Pflege von Angehörigen (max. 2 Punkte)

  • Erziehung eines oder mehrerer eigener Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder i.S.v. § 25 Abs. 5 BAföG = 1 Punkt
  • Pflege von Angehörigen i.S.v. § 19 SGB XI = 1 Punkt

F Besonderes Engagement im evangelisch-kirchlich oder diakonischen Bereich (max. 3 Punkte)

  • Ehrenamt / Nebenamt oder Freiwillige / Sonstige Mitarbeit im evang.-kirchlichen oder diakonischen Bereich bei Nachweis von mindestens 100 Std. oder der Jugendleiter Card (JuLeiCa) bzw. des Zertifikats „eQ“ evangelisch-qualifiziert = 1 Punkt
  • Ableistung von anerkannten Freiwilligendiensten oder eines Jahrespraktikums im evangel.-kirchl. oder diakonischen Bereich = 2 Punkte

G Wartezeit (max. 3 Punkte)

Wartezeit seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung pro Halbjahr = 1 Punkt

Bachelorstudiengang
Vollzeit

Elementarpädagogik · Kindheitspädagogik

Vorpraktikum

Zusammenhängendes Praktikum von 8 Wochen in Vollzeit (ca. 280 – 310 Stunden)

Das Vorpraktikum muss in Einrichtungen für Kinder von 0-6 Jahren abgeleistet werden und soll einen Einblick in die Aufgaben und Arbeitsweisen im Elementarbereich verschaffen (Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege). Einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten (Kinderpfleger_in, Erzieher_in) sowie Erziehungszeiten werden angerechnet.

Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. ein Ehrenamt oder Praxistätigkeiten, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

Elementarpädagogik · Kindheitspädagogik (max. 28 Punkte)

A Schulische Leistungen (max. 14 Punkte)

Durchschnittsnote des Zeugnisses, das zum Studium berechtigt, i.d.R. Fachhochschulreifezeugnis oder Abiturzeugnis:

1,0 – 1,5 = 14 Punkte
1,6 – 2,0 = 12 Punkte
2,1 – 2,5 = 10 Punkte
2,6 – 3,0 = 8 Punkte
3,1 – 3,5 = 6 Punkte
3,6 – 4,0 = 4 Punkte

B Berufliche Ausbildung (max. 3 Punkte)

Abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung = 3 Punkte

C Selbstorganisierte Assistenz/persönliches Budget (max. 3 Punkte)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen: Zeiten einer selbstorganisierten Assistenz und/oder des persönlichen Budgets im Kontext von Pflegebedürftigkeit

ab 1 Jahr = 2 Punkte
ab 2 Jahren = 3 Punkte

D Kindererziehung/Pflege von Angehörigen (max. 2 Punkte)

  • Erziehung eines oder mehrerer eigener Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder i.S.v. § 25 Abs. 5 BAföG = 1 Punkt
  • Pflege von Angehörigen i.S.v. § 19 SGB XI = 1 Punkt

E Ehrenamt/Freiwillige Mitarbeit (max. 3 Punkte)

  • Ehrenamt/Nebenamt oder Freiwillige/sonstige Mitarbeit im kirchlichen Bereich, bei einem anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege oder einer sonstigen Einrichtung des privaten oder öffentlichen Rechts (keine Privatpersonen oder Initiativen) bei Nachweis von mind. 100 Std. oder der Jugendleiter Card (JuLeiCa) = 1 Punkt
  • Ableistung von anerkannten Freiwilligendiensten, Zivildienst = 2 Punkte

F Wartezeit (max. 3 Punkte)

Wartezeit seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung pro Halbjahr = 1 Punkt

Bachelorstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Gesundheits- & Pflegemanagement

Vorpraktikum

Für die Pflegestudiengänge ist eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig.

Nachweis über eine 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheits-und/oder Pflegebereich.

Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. ein Ehrenamt oder Praxistätigkeiten, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

Bitte beachte die jeweilige Maximalpunktzahl, die zu erreichen ist. In den Rubriken C, D und E erhältst Du nicht pro „Tätigkeit“ Punkte, sondern einmalig bei Nachweis der Tätigkeit, die Du in dem jeweiligen Bereich gemacht hast

A Schulische Leistungen (max. 14 Punkte)

Durchschnittsnote des Zeugnisses, das zum Studium berechtigt, i.d.R. Fachhochschulreifezeugnis oder Abiturzeugnis:

1,0 – 1,5 = 14 Punkte
1,6 – 2,0 = 12 Punkte
2,1 – 2,5 = 10 Punkte
2,6 – 3,0 = 8 Punkte
3,1 – 3,5 = 6 Punkte
3,6 – 4,0 = 4 Punkte

B Ausbildungsabschluss der einschlägigen Berufsausbildung (max. 3 Punkte)

Punkte für einen überdurchschnittlich guten Ausbildungsabschluss: Note 1,0 bis 1,5 = 3 Punkte

C Anerkannte Weiterbildung (max. 12 Punkte)

  • Eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung entsprechend den Weiterbildungsgesetzen bzw. –ordnungen der Bundesländer (z.B. im Bereich der Onkologie, Anästhesie und Intensivpflege, Gemeindekrankenpflege, Psychiatrie, Geriatrie oder des Operationsdienstes) und/oder Stations-/Bereichsleitung/leitende Pflegefachkraft (mindestens 400 Stunden) = 4 Punkte
  • Eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung zur Pflegedienstleiterin/Zum Pflegedienstleiter oder zur Lehrerin/zum Lehrer für Pflegeberufe (mindestens 700 Stunden) = 8 Punkte

Die Punkte für die einzelnen Weiterbildungen können kumuliert (aufaddiert) werden

D Selbstorganisierte Assistenz/persönliches Budget (max. 3 Punkte)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen: Zeiten einer selbstorganisierten Assistenz und/oder des persönlichen Budgets im Kontext von Pflegebedürftigkeit

ab 1 Jahr = 2 Punkte
ab 2 Jahren = 3 Punkte

E Kindererziehung/Pflege von Angehörigen (max. 2 Punkte)

  • Erziehung eines oder mehrerer eigener Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder i.S.v. § 25 Abs. 5 BAföG = 1 Punkt
  • Pflege von Angehörigen i.S.v. § 19 SGB XI = 1 Punkt

F Ehrenamt/Freiwillige Mitarbeit (max. 3 Punkte)

  • Ehrenamt/Nebenamt oder Freiwillige/sonstige Mitarbeit im kirchlichen Bereich, bei einem anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege oder einer sonstigen Einrichtung des privaten oder öffentlichen Rechts (keine Privatpersonen oder Initiativen) bei Nachweis von mind. 100 Std. oder der Jugendleiter Card (JuLeiCa) = 1 Punkt
  • Ableistung von anerkannten Freiwilligendiensten, Zivildienst = 2 Punkte

G Wartezeit (max. 1 Punkte)

Nur Ablehnungen mangels ausreichender Punktzahl aus vorhergehenden Bewerbungen für diesen Studiengang an der EvH Bochum. Je nachgewiesener Ablehnung = 1 Punkt

Bachelorstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Pflegewissenschaft

Vorpraktikum

Für die Pflegestudiengänge ist eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig.

Abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Altenpfleger/in
  • Heilerziehungspfleger/in
  • Pflegefachfrau/-mann
  • Operationstechnische_r Assistent/in
  • Anästhesietechnische_r Assistent/in
Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. ein Ehrenamt oder Praxistätigkeiten, wichtig.Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

Bitte beachte die jeweilige Maximalpunktzahl, die zu erreichen ist. In den Rubriken C, D und E erhältst Du nicht pro „Tätigkeit“ Punkte, sondern einmalig bei Nachweis der Tätigkeit, die Du in dem jeweiligen Bereich gemacht hast

A Schulische Leistungen (max. 14 Punkte)

Durchschnittsnote des Zeugnisses, das zum Studium berechtigt, i.d.R. Fachhochschulreifezeugnis oder Abiturzeugnis:

1,0 – 1,5 = 14 Punkte
1,6 – 2,0 = 12 Punkte
2,1 – 2,5 = 10 Punkte
2,6 – 3,0 = 8 Punkte
3,1 – 3,5 = 6 Punkte
3,6 – 4,0 = 4 Punkte

B Ausbildungsabschluss der einschlägigen Berufsausbildung (max. 3 Punkte)

Punkte für einen überdurchschnittlich guten Ausbildungsabschluss: Note 1,0 bis 1,5 = 3 Punkte

C Anerkannte Weiterbildung (max. 12 Punkte)

  • Eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung entsprechend den Weiterbildungsgesetzen bzw. –ordnungen der Bundesländer (z.B. im Bereich der Onkologie, Anästhesie und Intensivpflege, Gemeindekrankenpflege, Psychiatrie, Geriatrie oder des Operationsdienstes) und/oder Stations-/Bereichsleitung/leitende Pflegefachkraft (mindestens 400 Stunden) = 4 Punkte
  • Eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung zur Pflegedienstleiterin/Zum Pflegedienstleiter oder zur Lehrerin/zum Lehrer für Pflegeberufe (mindestens 700 Stunden) = 8 Punkte

Die Punkte für die einzelnen Weiterbildungen können kumuliert (aufaddiert) werden

D Selbstorganisierte Assistenz/persönliches Budget (max. 3 Punkte)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen: Zeiten einer selbstorganisierten Assistenz und/oder des persönlichen Budgets im Kontext von Pflegebedürftigkeit

ab 1 Jahr = 2 Punkte
ab 2 Jahren = 3 Punkte

E Kindererziehung/Pflege von Angehörigen (max. 2 Punkte)

  • Erziehung eines oder mehrerer eigener Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder i.S.v. § 25 Abs. 5 BAföG = 1 Punkt
  • Pflege von Angehörigen i.S.v. § 19 SGB XI = 1 Punkt

F Ehrenamt/Freiwillige Mitarbeit (max. 3 Punkte)

  • Ehrenamt/Nebenamt oder Freiwillige/sonstige Mitarbeit im kirchlichen Bereich, bei einem anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege oder einer sonstigen Einrichtung des privaten oder öffentlichen Rechts (keine Privatpersonen oder Initiativen) bei Nachweis von mind. 100 Std. oder der Jugendleiter Card (JuLeiCa) = 1 Punkt
  • Ableistung von anerkannten Freiwilligendiensten, Zivildienst = 2 Punkte

G Wartezeit (max. 1 Punkte)

Nur Ablehnungen mangels ausreichender Punktzahl aus vorhergehenden Bewerbungen für diesen Studiengang an der EvH Bochum. Je nachgewiesener Ablehnung = 1 Punkt

Bachelorstudiengang
Vollzeit & Teilzeit

Pflegepädagogik

Vorpraktikum

Für die Pflegestudiengänge ist eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig.

Abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Altenpfleger/in
  • Pflegefachfrau/-mann
  • Operationstechnische_r Assistent/in
  • Anästhesietechnische_r Assistent/in
Punkte statt NC

Uns interessiert nicht nur Deine Durchschnittsnote, wir finden auch andere Kriterien, wie z.B. ein Ehrenamt oder Praxistätigkeiten, wichtig. Daher gibt es an der EvH Bochum ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

Bitte beachte die jeweilige Maximalpunktzahl, die zu erreichen ist. In den Rubriken C, D und E erhältst Du nicht pro „Tätigkeit“ Punkte, sondern einmalig bei Nachweis der Tätigkeit, die Du in dem jeweiligen Bereich gemacht hast

A Schulische Leistungen (max. 14 Punkte)

Durchschnittsnote des Zeugnisses, das zum Studium berechtigt, i.d.R. Fachhochschulreifezeugnis oder Abiturzeugnis:

1,0 – 1,5 = 14 Punkte
1,6 – 2,0 = 12 Punkte
2,1 – 2,5 = 10 Punkte
2,6 – 3,0 = 8 Punkte
3,1 – 3,5 = 6 Punkte
3,6 – 4,0 = 4 Punkte

B Ausbildungsabschluss der einschlägigen Berufsausbildung (max. 3 Punkte)

Punkte für einen überdurchschnittlich guten Ausbildungsabschluss: Note 1,0 bis 1,5 = 3 Punkte

C Anerkannte Weiterbildung (max. 12 Punkte)

  • Eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung entsprechend den Weiterbildungsgesetzen bzw. –ordnungen der Bundesländer (z.B. im Bereich der Onkologie, Anästhesie und Intensivpflege, Gemeindekrankenpflege, Psychiatrie, Geriatrie oder des Operationsdienstes) und/oder Stations-/Bereichsleitung/leitende Pflegefachkraft (mindestens 400 Stunden) = 4 Punkte
  • Eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung zur Pflegedienstleiterin/Zum Pflegedienstleiter oder zur Lehrerin/zum Lehrer für Pflegeberufe (mindestens 700 Stunden) = 8 Punkte

Die Punkte für die einzelnen Weiterbildungen können kumuliert (aufaddiert) werden

D Selbstorganisierte Assistenz/persönliches Budget (max. 3 Punkte)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen: Zeiten einer selbstorganisierten Assistenz und/oder des persönlichen Budgets im Kontext von Pflegebedürftigkeit

ab 1 Jahr = 2 Punkte
ab 2 Jahren = 3 Punkte

E Kindererziehung/Pflege von Angehörigen (max. 2 Punkte)

  • Erziehung eines oder mehrerer eigener Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder i.S.v. § 25 Abs. 5 BAföG = 1 Punkt
  • Pflege von Angehörigen i.S.v. § 19 SGB XI = 1 Punkt

F Ehrenamt/Freiwillige Mitarbeit (max. 3 Punkte)

  • Ehrenamt/Nebenamt oder Freiwillige/sonstige Mitarbeit im kirchlichen Bereich, bei einem anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege oder einer sonstigen Einrichtung des privaten oder öffentlichen Rechts (keine Privatpersonen oder Initiativen) bei Nachweis von mind. 100 Std. oder der Jugendleiter Card (JuLeiCa) = 1 Punkt
  • Ableistung von anerkannten Freiwilligendiensten, Zivildienst = 2 Punkte

G Wartezeit (max. 1 Punkte)

Nur Ablehnungen mangels ausreichender Punktzahl aus vorhergehenden Bewerbungen für diesen Studiengang an der EvH Bochum. Je nachgewiesener Ablehnung = 1 Punkt

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