Voraussetzungen für's Studium
Abitur oder Fachabitur
Dein Zeugnis ist der Nachweis dafür, dass Du an einer Hochschule studieren darfst. Sowohl das Abitur als auch das Fachabitur gelten als Hochschulzugangsberechtigung. Das Zeugnis über den „schulischen Teil der Fachhochschulreife“ reicht als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung allein nicht aus. Der/die praktische/n Teil/e (z.B. das gelenkte Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung) müssen ebenfalls ausreichend nachgewiesen werden. Zeugnisse aus anderen Bundesländern müssen den Vermerk tragen, dass sie auch zum Studium an Fachhochschulen in NRW berechtigen.
Dein Zeugnis musst Du vollständig einreichen (alle Seiten des Zeugnisses inkl. Deckblatt). Bitte führe die Online-Bewerbung erst mit dem endgültigen Zeugnis durch, denn Halbjahreszeugnisse werden nicht berücksichtigt.
Übrigens: Alle Bewerbungen werden bis zum Fristende gesammelt, es gilt nicht das "Windhundprinzip". Du hast also keinen Nachteil, wenn Du Dein Zeugnis erst während der laufenden Bewerbungsfrist erhältst.
Vorpraktikum
Bei einem Praktikum sammelst Du erste Einblicke in die Aufgaben und Arbeitsweisen eines möglichen Jobs. So startest Du richtig gut vorbereitet in das Studium. Das Vorpraktikum ist eine Studienvoraussetzung (außer in den Pflegestudiengängen), damit greift für dieses Praktikum nicht der seit 2015 geregelte Mindestlohn.
Mit der Bewerbung muss eine Bescheinigung der Praktikumsstelle hochgeladen werden. Es gibt für die Bescheinigung des Vorpraktikums ein Formblatt der Hochschule, es genügt aber auch, wenn die Praktikumsstelle den Nachweis formlos ausstellt. In der Bescheinigung müssen der Zeitraum und der Zeitumfang (Stunden pro Woche) sowie der Tätigkeitsbereich genannt werden. Wichtig ist, dass die Bescheinigung auch ein Ausstellungsdatum trägt.
Bescheinigung Vorpraktikum barrierefrei (pdf)
Wenn Du das Praktikum zur Zeit der Bewerbungsfrist noch ableistest, benötigen wir einen vorläufigen Nachweis. Daraus muss hervorgehen, dass Du das Vorpraktikum spätestens bis zum Semesterbeginn vollständig abgleistet hast. Die Frist ist hierbei der 30.09. für das Wintersemester und der 31.03. für das Sommersemester.
Das Vorpraktikum muss in einer Einrichtung stattfinden, die zum jeweiligen Studiengang passt, damit Du auch wirklich studiengangsrelevante Einblicke erhältst. Überprüfe also bereits vorher zusammen mit dem Studierendenservice, ob das Praktikum auch wirklich passt.
Vorpraktikum trotz FSJ oder Ausbildung?
Wenn Du das Wissen aus einem Vorpraktikum schon über einen anderen Weg (z.B. FSJ oder Ausbildung) gesammelt hast, musst Du kein zusätzliches Praktikum ableisten. Dir kann diese Zeit angerechnet werden. Die Tätigkeit muss (wie auch beim Vorpraktikum) zum Studiengang passen, daher entscheidet die Hochschule, ob die Tätigkeit angerechnet werden kann.
- Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligendienst im Ausland mit einschlägigen Tätigkeiten in Bezug auf den Studiengang
- einschlägige Tätigkeiten im Praktikum der Klasse 11 der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen
- Praktika zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife (nach Erlangung des schulischen Teils der Fachhochschulreife), die im Hinblick auf den angestrebten Studiengang einschlägig abgeleistet werden, können ganz oder teilweise angerechnet werden
- einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten im Hinblick auf den angestrebten Studiengang
- Kindererziehungszeiten
Du bist Dir unsicher? Frag vor der Ableistung des Praktikums beim Studierendenservice nach, ob das angestrebte Praktikum anerkannt werden kann.
Studienplatzvergabe
Die Studienplätze werden auf Grundlage der Studienplatzvergabeordnung der EvH Bochum nach dem Punktvergabeverfahren vergeben. Die freien Studienplätze werden in der Reihenfolge der Rangliste zugesagt. Bei gleicher Punktzahl werden zunächst Bewerber_innen bevorzugt, die erstmalig ein Studium aufnehmen, sonst entscheidet das Los.
Wunschstudiengang Dual
Wähle Deinen Wunschstudiengang aus, um die Voraussetzungen zu überprüfen.
Wunschstudiengang Bachelor
Wähle Deinen Wunschstudiengang aus, um die Voraussetzungen zu überprüfen.
Soziale Arbeit
Gemeindepädagogik & Diakonie
Pädagogik der frühen Kindheit
Gesundheits- & Pflegemanagement
Pflegewissenschaft
Pflegepädagogik
Wunschstudiengang Master
Management, Ethik & Transformation
Soziale Inklusion: Gesundheit und Bildung
Pflegepädagogik Master
Advanced Nursing Practice
Bachelorstudiengang
DUAL
Soziale Arbeit
Voraussetzungen
Die Einschreibung bei uns an der Hochschule erfolgt, nachdem Du eine Zusage über einen Praxisplatz beim Kooperationspartner_innen erhalten hast. Deine eigentliche Bewerbung beginnt also dort. Danach brauchen wir nur noch folgende Dinge von Dir:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fach- oder fachgebundene Hochschulreife.
- Ein gültiger Studienvertrag mit den kooperierenden Praxispartner_innen
Bewerbungsverfahren
Wir freuen uns über Dein Interesse an unserem dualen Studium.
So läuft die Bewerbung für den Studienplatz ab:
- Sobald Du eine schriftliche Zusage und einen unterschriebenen Studienvertrag von einer/einem unserer Praxispartner_innen erhalten hast, lädst Du bitte innerhalb des Bewerbungszeitraums (01.05.–15.07.) Deine Unterlagen im Online-Portal eCampus der EvH Bochum hoch. Sofern Du alle formalen Voraussetzungen erfüllst, hast Du Deinen Studienplatz sicher.
Du registrierst Dich im Online-Portal eCampus der EvH (https://ecampus.evh-bochum.de) und wählst den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit dual aus. Formal führst Du dann eine „Bewerbung“ durch, lädst aber lediglich die geforderten Nachweise hoch (u. a. den Studienvertrag).
- Wir prüfen die eingegangene „Bewerbung“ und setzen sie gültig.
- Danach heißt es einfach: abwarten.
- Ab Kalenderwoche 30/2026 findest Du im eCampus alle Informationen zu den notwendigen Schritten für die Immatrikulation (Überweisung des Semesterbeitrags etc.).
- In der Woche vom 28.09.–02.10.2026 findet die Einführungswoche statt. In der darauffolgenden Woche beginnen dann die regulären Lehrveranstaltungen.
Bachelorstudiengang
DUAL
Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik
Voraussetzungen
Die Einschreibung bei uns an der Hochschule erfolgt, nachdem Du eine Zusage über einen Praxisplatz beim Kooperationspartner_innen erhalten hast. Deine eigentliche Bewerbung beginnt also dort. Danach brauchen wir nur noch folgende Dinge von Dir:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fach- oder fachgebundene Hochschulreife.
- Ein gültiger Studienvertrag mit den kooperierenden Praxispartner_innen
Bewerbungsverfahren
Wir freuen uns über Dein Interesse an unserem dualen Studium.
So läuft die Bewerbung für den Studienplatz ab:
- Sobald Du eine schriftliche Zusage und einen unterschriebenen Studienvertrag von einer/einem unserer Praxispartner_innen erhalten hast, lädst Du bitte innerhalb des Bewerbungszeitraums (01.05.–15.07.) Deine Unterlagen im Online-Portal eCampus der EvH Bochum hoch. Sofern Du alle formalen Voraussetzungen erfüllst, hast Du Deinen Studienplatz sicher.
Du registrierst Dich im Online-Portal eCampus der EvH (https://ecampus.evh-bochum.de) und wählst den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit dual aus. Formal führst Du dann eine „Bewerbung“ durch, lädst aber lediglich die geforderten Nachweise hoch (u. a. den Studienvertrag).
- Wir prüfen die eingegangene „Bewerbung“ und setzen sie gültig.
- Danach heißt es einfach: abwarten.
- Ab Kalenderwoche 30/2026 findest Du im eCampus alle Informationen zu den notwendigen Schritten für die Immatrikulation (Überweisung des Semesterbeitrags etc.).
- In der Woche vom 28.09.–02.10.2026 findet die Einführungswoche statt. In der darauffolgenden Woche beginnen dann die regulären Lehrveranstaltungen.